Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft ist ein Mitwirkungsgremium, das im Schulgesetz NRW verankert ist. Sie vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien.
Sie setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und den Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern; die Schulleitung soll beratend an den Sitzungen teilnehmen.
Die Mitglieder der Schulpflegschaft wählen aus ihren Reihen eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden und einen Stellvertreterin bzw. Stellvertreter.

Zu den Aufgaben der Vorsitzenden gehört es, zweimal im Jahr zu den Schulpflegschafts-sitzungen einzuladen, die Tagesordnung dafür festzusetzen und die Sitzung zu leiten. Bei der Organisation und Koordinierung von Festen und Veranstaltungen arbeiten die Schulpflegschaftsvorsitzenden eng mit dem Schulleitungsteam zusammen. Eine weitere Aufgabe ist es, für die Fragen, Wünsche und Anregungen der Eltern ansprechbar zu sein und mit dem Schulleitungsteam zu besprechen.